Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Flens4Friends

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem die verbindliche Buchung abgebenden Teilnehmer (im Folgenden „Teilnehmer“) und dem Veranstalter Flens4Friends (im Folgenden „Veranstalter“) zustande kommenden Vertrages. Sie ergänzen die auf den Vertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften nach §§ 651a ff. BGB. 

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle auf der Website www.flens4friends.de/index.php/junggesellinnenabschied.html aufgeführten Angebote und sämtliche Darstellungen.

(2) Der Veranstalter bietet auf Grundlage dieser AGB touristische Einzelleistungen und Pakete an. Die Anreise z.B. per Bahn ist nicht Teil des Angebotes.

(3) Der den Buchungsauftrag vergebende Teilnehmer schließt den Vertrag im Namen aller der Gruppe zugehörigen Personen ab. Er ist bei Bestätigung des Buchungsauftrages alleiniger Vertragspartner des Veranstalters. Insbesondere bestätigt der die Buchung abgebende Teilnehmer, dass er für die Gesamtheit aller sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten für sich und alle weiteren Teilnehmer eintritt.

  • 2 Vertragsabschluss

(1) Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit dem Auftrag zur Organisation einer Veranstaltung kommt zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ein Vertrag zustande.

(2) Bei Eingang der Buchung bestätigt der Veranstalter den Erhalt des Auftrags per Email. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vertrages dar.

(3) Der Teilnehmer ist ab dem Erhalt der Eingangsbestätigung sieben Tage an den von ihm übersandten Buchungsauftrag gebunden.

(4) Der Veranstalter überprüft nach Erhalt des Buchungsauftrages unverzüglich die Verfügbarkeit der gewünschten Leistungen. Sind die Leistungen wie gebucht verfügbar, bestätigt der Veranstalter die Leistungen auf elektronischem Wege an den Teilnehmer zurück. Hiermit kommt zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ein verbindlicher Vertrag zustande.

(5) Rechte und Pflichten für den Teilnehmer und den Veranstalter ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den sich im Einzelfall je nach Art und Umfang des Buchungsauftrages vertraglich getroffenen Vereinbarungen, sowie aus den gesetzlichen Vorschriften nach §§ 651a ff. BGB.

  • 3 Mindestalter der Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer versichert mit Abgabe des Buchungsauftrages an den Veranstalter, dass er und alle anderen Personen das Mindestalter von 18 Jahren zum Zeitpunkt der Veranstaltung bereits erreicht haben. Lichtbildausweise zum Nachweis der Volljährigkeit sind während der Veranstaltung von jedem Teilnehmer mitzuführen und insbesondere bei Aufforderung durch den Leistungsträger vor Ort vorzulegen. Eine Teilnahme an bestimmten risikobehafteten Aktivitäten oder an erotischer Unterhaltung ist ausdrücklich erst mit Erreichen der Volljährigkeit gestattet.

  • 4 Vertragspflichten des Veranstalters

(1) Die vertraglich vereinbarte Leistungspflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer beinhaltet die Beratung zu den angefragten Leistungen, deren Buchung und die ordentliche Durchführung der gebuchten Leistungen. Kurz vor der Veranstaltung erhält der Teilnehmer eine Email mit allen wichtigen Details zu den gebuchten Leistungen.

(2) Der Teilnehmer gesteht dem Veranstalter zu, von den Buchungsvorgaben abzuweichen, insofern er davon ausgehen darf, dass der Teilnehmer diese Abweichung gutheißen würde, und unter der Voraussetzung, dass es dem Veranstalter nicht möglich war, den Teilnehmer rechtzeitig von der Änderung in Kenntnis zu setzen und um seine Entscheidung zu bitten.

(3) Die Angaben und Hinweise zu den auf www.flens4friends.de/index.php/junggesellinnenabschied.html aufgeführten Leistungen und Angeboten wurden nach bestem Wissen erstellt, Druckfehler in der Leistungsbeschreibung und insbesondere bei den Preisen werden ausdrücklich vorbehalten und dem Teilnehmer bei Bekanntwerden unverzüglich mitgeteilt. Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung oder Garantie für den Veranstaltungserfolg.

(4) Ein Vertrag über die Auskunftserteilung mit einer Hauptpflicht des Veranstalters kommt lediglich bei einer entsprechend schriftlich abgefassten gesonderten Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit aller erteilten Auskünfte haftet der Veranstalter gemäß § 676 BGB nicht, außer die Haftung ist ausdrücklich in einem gesonderten Vertrag zur Auskunftserteilung vereinbart.

(5) Der Veranstalter ist zur Buchung der jeweils günstigsten Leistungen nur dann verpflichtet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  • 5 Zahlung, Aufwendungsersatz, Vergütung & Mahnkosten

(1) Der komplette Preis der gebuchten Veranstaltung ist bis spätestens 10 Tage nach Erhalt des Vertrages zu entrichten.

Bankverbindung von Flens4Friends

Kreditinstitut: Consorsbank
Kontoinhaber: Markus Lohse
Bankleitzahl: 701 204 00
Kontonummer: 843 794 7008
IBAN: DE48 7012 0400 8437 9470 08
BIC/SWIFT-Code: DABB DE M XXX

(2) Bankgebühren, die möglicherweise bei der Überweisung des Veranstaltungspreises an oben angeführtes Konto entstehen, werden in vollem Umfang vom Teilnehmer getragen.

(3) Leistet der Teilnehmer Zahlungen trotz Fälligkeit nicht, behält sich der Veranstalter vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 10,- zu erheben. Dem Teilnehmer bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer Verlust entstanden ist.

  • 6 Umbuchungen / Rücktritt

(1) Der Teilnehmer kann sich nach Abschluss des Vertrages jederzeit zu einer Umbuchung entscheiden und statt den ursprünglich gebuchten Leistungen andere Leistungen auswählen. Der Veranstalter prüft in jedem Einzelfall, ob es bei den ursprünglich gebuchten Leistungen durch die Stornierung bei den Leistungsträgern zu Stornokosten kommt. Werden von den Leistungsträgern keine Stornokosten berechnet, so nimmt der Veranstalter die Umbuchung bis 30 Tage vor Veranstaltung für eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 50,- vor. Kurzfristigere Umbuchungen können höhere Umbuchungsgebühren mit sich bringen. Besonders bei Paketbuchungen und Paketen inkl. Unterkunft kann eine Umbuchungsgebühr höher ausfallen, die genaue Gebühr kann der Teilnehmer jederzeit beim Veranstalter erfragen.

(2) Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vom mit dem Veranstalter abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter kann bei einem Rücktritt eine entsprechende Entschädigung verlangen. Die Stornogebühren richten sich nach dem Gesamtpreis aller Teilnehmer.

(3) Für die Berechnung der Stornogebühren gelten folgende Rücktrittspauschalen als vereinbart:

Bis einschließlich 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen für einen Rücktritt 20% des Gesamtpreises als Stornogebühren an. Folgende Stornogebühren gelten bei einem kurzfristigeren Rücktritt:

Stornierung der Veranstaltung bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 50% des Gesamtpreises der gebuchten Veranstaltung/-en
Stornierung der Veranstaltung ab 29 Tagen vor Veranstaltungstermin: 100% des Gesamtpreises der gebuchten Veranstaltung/-en

(4) Alternativ kann der Teilnehmer bis einschließlich 4 Tage vor Anreise einen Ersatzteilnehmer stellen, welcher voll in die im Vertrag vereinbarten Rechte und Pflichten eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt dieses Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haftet er dem Veranstalter entsprechend als Gesamtschuldner für den Gesamtpreis und eventuelle durch seinen Eintritt in den Vertrag entstehende Mehrkosten.

(5) Bei Buchung eines VIP Club Eintritts gilt: wird der Gruppe der Einlass in den Club verwehrt, so erstattet der Veranstalter 75% des im VIP Club Eintritt enthaltenen Mindestverzehrs. Dies gilt nicht bei Eigenverschulden: der Gruppenleiter ist zur Mitwirkung verpflichtet und muss dafür sorgen, dass die Teilnehmer den Dresscode des Clubs einhalten, nicht zu viel getrunken haben und sich beim Einlass gut benehmen.

(6) Für Buchungen von Limousinen, BierBikes, Wasserflugzeugen und Booten und anderen Mietfahrzeugen gelten ggfs. andere Stornobedingungen. Diese richten sich z.T. nach den Bedingungen des Leistungsträgers (Vermieters). Der Teilnehmer kann natürlich jederzeit die für diese Fälle geltenden AGBs beim Veranstalter erfragen.

 (7) Buchungen in Hostels, Hotels, Apartments und anderen Unterkünften unterliegen ggfs. anderen Stornobedingungen. Der Teilnehmer kann natürlich jederzeit die für diese Fälle geltenden AGBs beim Veranstalter erfragen.

 (8) Dem Teilnehmer bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer Verlust entstanden ist, als in der Stornorechnung nach vorstehenden Bedingungen berechnet wird.

  • 7 Allgemeine Hinweise

(1) Personen unter Alkoholeinfluss kann die Teilnahme insbesondere an risikobehafteten Leistungen wie Action- oder Sportaktivitäten ohne Anspruch auf Rückvergütung verweigert werden. Die Entscheidung hierzu liegt im Ermessen der Leistungsträger vor Ort.

(2) Über den Einlass in Restaurants, Bars und Clubs entscheiden grundsätzlich die Besitzer der Locations bzw. deren Türsteher. Übermäßiger Konsum von Alkohol oder unangemessenes Verhalten kann dazu führen, dass die Türsteher oder Besitzer von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und einzelnen Teilnehmern oder der ganzen Gruppe den Einlass verwehren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der gebuchten Leistungen. Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmern einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol.

(3) Striptease Shows sind ausschließlich für Personen über 18 Jahren buchbar. Lichtbildausweise zum Nachweis der Volljährigkeit sind bei Buchung einer Strip Show oder anderer erotischer Aktivitäten von jedem Teilnehmer mitzuführen. Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Tänzer/innen nur berührt werden dürfen, wenn dies den Teilnehmern von dem/der Tänzer/in unmissverständlich kommuniziert wurde. Den Tänzern/Tänzerinnen ist das Recht vorbehalten, bei Gefährdung ihrer Sicherheit die Show abzusagen oder frühzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere bezogen auf übermäßigen Alkoholkonsum der Teilnehmer und bei unangemessener Berührung, grober Behandlung, Bedrohung, Ehrverletzung oder anderer Anzüglichkeiten die dem/der Tänzer/in nicht zuzumuten sind. Ein Anspruch auf Rückvergütung des für die Show in Rechnung gestellten Betrages besteht bei Verschulden des Abbruchs der Show durch die Teilnehmer ausdrücklich nicht. Die Tänzer/innen behalten sich vor, bei Missachtung dieser Grundsätze rechtliche Schritte gegen einzelne Teilnehmer oder den Gruppenleiter zu unternehmen.

(4) Der Veranstalter hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für weitere Umstände, die es Teilnehmern aus eigenem Verschulden unmöglich machen, an bestimmten Leistungen teilzunehmen.

 

Stand: Januar 2017

 

Gerichtsstand ist Flensburg.

 

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